Die Qualitätssicherungskommission wird von der Trägerschaft für die Organisation und Durchführung der Prüfungen eingesetzt. Sie besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die von der Trägerschaft für
jeweils 4 Jahre gewählt werden.
Aufgaben:
- sie erlässt die Wegleitungen zu den Prüfungsordnungen und aktualisiert diese periodisch;
- veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch;
- wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
- entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;
- behandelt Anträge und Beschwerden;
- entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;
- anerkennt die Module der einzelnen Anbieter und sorgt für deren Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Weitere Aufgaben siehe Ziff. 2.2. der Prüfungsordnungen.