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Gleichwertigkeitsbeurteilung von fremderworbenen Kompetenzen

Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsprüfung oder der höheren Fachprüfung haben unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit früher erworbene Kompetenzen anerkennen zu lassen.

 

Die Anerkennung bedeutet, dass die früher erworbenen Kompetenzen mit denjenigen eines oder mehrerer Module gleichwertig sind resp. dass die QS-Kommission eine entsprechende Gleichwertigkeitsbestätigung ausstellt. Die Antrag stellenden Kandidatinnen und Kandidaten reichen ein schriftliches Dossier ein mit Dokumenten, welche belegen, dass sie über die geforderten Kompetenzen verfügen.

 

Der Antrag auf Gleichwertigkeitsbeurteilung kostet CHF 600. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden Ihre Unterlagen geprüft und bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Die Gleichwertigkeitsbestätigung erhalten Sie nach Abschluss der Beurteilung (6-8 Wochen nach Zahlungseingang). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei negativer Beurteilung des Antrags.


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Wegleitung Gleichwertigkeit
2023-07-06 Gleichwertigkeit WL 05-2012 D
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Antragsformular Gleichwertigkeitsbeurteilung
2023-01-11 Gleichwertigkeit Antrag Formu
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Gleichwertigkeit Lebenslauf
2023-01-11 Gleichwertigkeit Lebenslauf D
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Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen entscheidet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).