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Qualitätssicherungskommission


Die Qualitätssicherungskommission wird von der Trägerschaft für die Organisation und Durchführung der Prüfungen eingesetzt. Sie besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die von der Trägerschaft für jeweils 4 Jahre gewählt werden.

 

Aufgaben:

  • sie erlässt die Wegleitungen zu den Prüfungsordnungen und aktualisiert diese periodisch;
  • veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch;
  • wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
  • entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;
  • behandelt Anträge und Beschwerden;
  • entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;
  • anerkennt die Module der einzelnen Anbieter und sorgt für deren Qualitätsentwicklung und -sicherung.

Weitere Aufgaben siehe Ziff. 2.2. der Prüfungsordnungen.